Wohnmobilstellplatz in Hankensbüttel in der Nähe des Otter-Zentrums
Der Wohnmobilstellplatz im Ausflugsort Hankensbüttel befindet sich in idyllischer Lage, nahe des unter Naturschutz stehenden Waldgebietes „Hagen“. Zu finden ist er im Bohldamm/Wiesenweg, umgeben von Bäumen, Hecken und großen Rasenflächen. Die Nutzung ist gebührenpflichtig und bietet Platz für 5 Wohnmobile (auch für Wohnmobile mit mehr als 8 m Länge). Eine Reservierung ist nicht nötig.In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Sportplatz und ein Grillplatz. Der Grillplatz mit Holzpavillion kann bei der Samtgemeinde Hankensbüttel zur Nutzung reserviert werden.
Fußläufig ist auch ein Spielplatz, der Isenhagener See, das Waldbad Hankensbüttel und das Otter-Zentrum zu erreichen. Der nächste Supermarkt befindet sich ca. 700 m entfernt im Ortskern Hankensbüttels.
Der Stellplatz darf längstens für 3 Tage/2 Nächte durch Wohnmobile genutzt werden. Caravan-Gespanne und Zelte sind nicht gestattet!
Es steht jetzt u. a. eine neue Sani- sowie Strom- und Frischwasserstation am Stellplatz zur Verfügung. Die Kosten für die Nutzung sind an den entsprechenden Säulen angebracht.
Platzordnung des Wohnmobilstellplatzes in Hankensbüttel
Gemeinde Hankensbüttel/Wohnmobilstellplatz "Bohldamm"
Bohldamm
29386 Hankensbüttel
Deutschland
Tel.: +49 5832 / 8334
Webseite: www.sg-hankensbuettel.de/freizeit-kultur/tourismus/wohnmobilstellplatz
Der Wohnmobilstellplatz ist vom 01.04.-31.10. geöffnet.
Die Stellplatzgebühr beträgt pro Tag 10,00 € und ist per Überweisung auf eines der Konten der Samtgemeinde Hankensbüttel zu entrichten.
Bankverbindungen:
Volksbank Südheide - Isenhagener Land - Altmark
IBAN: DE96 2579 1635 0059 4377 00
BIC: GENODEF1HMN
oder
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
IBAN: DE43 2695 1311 0016 3022 00
BIC: NOLADE21GFW
Bitte im Verwendungszweck den Begriff "Wohnmobilstellplatz" und Ihre Standdauer (Anreise-/Abreisedatum) angeben.
Alternativ können die Standgebühren auch direkt im Rathaus (Kasse, Zimmer 18) der Samtgemeinde Hankensbüttel, Goethestr. 2, 29386 Hankensbüttel, entrichtet werden, allerdings nur zu folgenden Zeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.