Stellplatz im Zentrum Gifhorns
Der Platz liegt am Sport- und Freizeitbad Allerwelle, nahe der Aller und nur wenige Schritte von der Gifhorner Altstadt und dem Welfenschloss entfernt. Das Mühlenmuseum ist ebenfalls zu Fuß zu erreichen.
HINWEIS: Eine Reservierung eines Stellplatzes ist leider nicht möglich.Ausstattung:
- 20 Stellplätze, 5 x 10 Meter
- Stellplatzgebühr: 10 Euro pro 24 Stunden (bitte Hartgeld bereithalten)
- Strom: 1 Euro pro 6 Stunden
- Frischwasser: 1 Euro für rund 100 Liter, Kaffeetaste (kostenfrei) ca. 2 Liter
- Abwasserentsorgung möglich
- Toiletten und Duschen in der Allerwelle
- Gastronomie in der Allerwelle
Einstellbedingungen- Diese Einrichtung ist für Touristen geschaffen. Sie dient ganzjährig und ausschließlich zum Abstellen von Wohnmobilen zu Übernachtungszwecken. Nicht zugelassen sind Wohnwagen, Reisemobile ohne WC, sonstige Fahrzeuge und Anhänger.
- Beim Abstellen von einem Wohnmobil auf der Fläche des Wohnmobilstellplatzes ist der Nutzer verpflichtet, einen gültigen Parkschein am Parkscheinautomaten zu ziehen, und zwar für den gesamten Zeitraum, in dem das Wohnmobil abgestellt wird. Mit der Annahme des Parkscheins kommt ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Wohnmobil zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages.
- Der Parkschein ist sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Das Stellplatzentgelt beträgt 10 Euro pro 24 Stunden auf dem Wohnmobilstellplatz.
- Wer sein Wohnmobil abstellt, ohne einen gültigen Parkschein zu ziehen, ist verpflichtet eine Vertragsstrafe von 30,00 € zu zahlen. Zur Beweissicherung wird unser Parkpersonal die Zeiträume, in der das Wohnmobil ohne gültigen Parkschein registriert wird, dokumentieren und zur Beweissicherung entsprechende Fotos anfertigen.
- Die Vertragsstrafe kann bei unserem Parkpersonal entrichtet werden oder ist innerhalb von 10 Werktagen auf unser Konto zu überweisen. Geschieht das nicht, werden wir ohne weitere Ankündigung eine Halterfeststellung veranlassen und neben einer Strafanzeige wegen Erschleichung einer Leistung auch diese Kosten gerichtlich geltend machen.
- Für Strom und Frischwasser stehen kostenpflichtige Automaten zur Verfügung. Das Benutzen der Entsorgungsanlage an der Zufahrt ist nur den Wohnmobilstellplatzbenutzern erlaubt und für sie kostenfrei.
- Zu den Öffnungszeiten der Allerwelle steht dort das WC im Foyer zur Verfügung.
- Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird um rücksichtsvolles Verhalten gebeten.
- Bedienstete der Parkraum- und Schwimmbadgesellschaft Stadt Gifhorn mbH sind berechtigt, bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen Platzverweise auszusprechen.